ErwGr. 17

REG_2015_759 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken

Die Qualität europäischer Statistiken könnte verbessert und das Vertrauen der Nutzer erhöht werden, indem den nationalen Regierungen ein Teil der Verantwortung für die Anwendung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken (im Folgenden „Verhaltenskodex“) übertragen wird. Daher sollten die „Verpflichtungen für zuverlässige Statistiken“ (im Folgenden „Verpflichtungen“) eines Mitgliedstaats unter Berücksichtigung der einzelstaatlichen Besonderheiten spezifische Zusagen der Regierung dieses Mitgliedstaats zur Verbesserung oder Erhaltung der Bedingungen für die Umsetzung des Verhaltenskodex enthalten. Diese Verpflichtungen, die bei Bedarf aktualisiert werden sollten, könnten anspruchsvolle nationale Qualitätssicherungsrahmen enthalten, einschließlich Selbstbeurteilungs- und Verbesserungsmaßnahmen sowie Überwachungsmechanismen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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