ErwGr. 37

REG_2015_760 · über europäische langfristige Investmentfonds

Damit die Anleger ihre Anteile bei Laufzeitende des ELTIF tatsächlich einlösen können, sollte der Verwalter des ELTIF rechtzeitig mit der Veräußerung des Portfolios der Vermögenswerte des ELTIF beginnen, um sicherzustellen, dass der Wert ordnungsgemäß realisiert wird. Bei der Festlegung des Zeitplans für eine geordnete Veräußerung sollte der Verwalter des ELTIF die verschiedenen Laufzeitprofile der Anlagen und die Länge der Zeit berücksichtigen, die benötigt wird, um einen Käufer für die Vermögenswerte zu finden, in die der ELTIF angelegt ist. Da die Einhaltung der Anlagegrenzen in dieser Auflösungsphase nicht praktikabel ist, sollten diese ab Beginn der Auflösungsphase nicht mehr anwendbar sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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