ErwGr. 38

REG_2015_760 · über europäische langfristige Investmentfonds

Um den Zugang von Kleinanlegern zu ELTIF zu erweitern, kann ein OGAW in dem Maße in von einem ELTIF ausgegebene Anteile investieren, in dem die Anteile an ELTIF gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (8) zulässig sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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