ErwGr. 3

REG_2015_830 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Die Anforderungen für die Erstellung der Sicherheitsdatenblätter in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollten in Einklang mit der fünften Überarbeitung der GHS-Vorschriften für Sicherheitsdatenblätter angepasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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