ErwGr. 4

REG_2015_830 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Am 1. Juni 2015 werden zwei widersprüchliche Änderungen von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gleichzeitig in Kraft treten, die eine durch Artikel 59 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), die andere durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission (3). Damit keine Verwirrung darüber aufkommt, welche Fassung von Anhang II gilt, ist dieser Anhang in seiner geänderten Form durch einen neuen Anhang II zu ersetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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