ErwGr. 6

REG_2015_9 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Bei Kultursubtrat, einschließlich Pflanzerde, mit einem geringen Gehalt an tierischen Nebenprodukten oder Folgeprodukten, die für eine Verwendung durch den Endverbraucher verpackt werden, besteht kein Risiko, dass sie als Futtermittel für Nutztiere verwendet werden. Durch die Begrenzung des Gehalts der Folgeprodukte von Materialien der Kategorie 2 oder 3 im Kultursubstrat, einschließlich Pflanzerde, auf weniger als 5 Volumenprozent wird das Risiko der Verwendung als Futtermittel für Nutztiere minimiert, da der hohe Gehalt an Erde und anderen Materialien solche Produkte für Nutztiere ungenießbar macht. Zur Herstellung von Kultursubstrat darf verarbeitete Gülle verwendet werden. Verarbeitete Gülle sollte jedoch nicht der einzige Bestandteil des Kultursubstrats sein. Vielmehr sollte sie höchstens 50 Volumenprozent des Kultursubstrats ausmachen. Verarbeitete Gülle sollte nicht für die Herstellung von Kultursubstrat verwendet werden, wenn der Herkunftsort einem Verbot aufgrund eines vermuteten oder bestätigten Ausbruchs einer schweren auf Nutztiere übertragbaren Krankheit unterliegt. Daher können solche Produkte von Veterinärkontrollen für das Inverkehrbringen, außer durch Einfuhr, befreit werden. Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 6 REG_2015_9 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 6 REG_2015_9 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.