ErwGr. 10

REG_2015_960 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/104 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Im Rahmen der jährlichen Fischereikonsultationen zwischen der Europäischen Union und Norwegen hat sich die Union verpflichtet, Norwegen für 2015 eine zusätzliche Menge von 20 000 Tonnen Lodde über die normale Menge hinaus im ICES-Gebiet XIV (grönländische Gewässer) zur Verfügung zu stellen. Diese Menge sollte aus der für diese Gewässer verfügbaren Quote der Union zugewiesen werden. Die mit dieser Verordnung festgesetzten Fangbeschränkungen für Lodde sollten mit Wirkung vom 20. Juni 2015 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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