ErwGr. 7

REG_2015_960 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/104 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (5) sowie dem zugehörigen Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß jenem Abkommen (6) erhält die Union 7,7 % der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für Lodde in den grönländischen Gewässern der ICES-Gebiete V und XIV.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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