ErwGr. 37

REG_2016_1011 · über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Einstellung der Verwaltung eines kritischen Referenzwerts durch einen Administrator könnte dazu führen, dass Finanzkontrakte und Finanzinstrumente ungültig werden, sie könnte Verbrauchern und Anlegern Verluste verursachen, und sie könnte Auswirkungen auf die Finanzstabilität haben. Daher ist es notwendig, dass die jeweils zuständige Behörde auch die Befugnis erhält, die Pflichtverwaltung kritischer Referenzwerte vorzuschreiben, um die Existenz dieser Referenzwerte zu bewahren. Im Fall eines Insolvenzverfahrens eines Referenzwert-Administrators sollte die zuständige Behörde der jeweiligen Justizbehörde eine Bewertung zur Verfügung stellen, aus der hervorgeht, ob und wie der kritische Referenzwert auf einen neuen Administrator übertragen oder nicht mehr bereitgestellt werden könnte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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