ErwGr. 1

REG_2016_1012 · über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)

Die Zucht von Tieren der Arten Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden spielt in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine strategische Rolle in der Landwirtschaft der Union und trägt zum Kulturerbe der Union bei. Diese landwirtschaftliche Tätigkeit, die zur Ernährungssicherheit der Union beiträgt, ist eine Einnahmequelle für die in der Landwirtschaft Tätigen. Die Zucht von Tieren dieser Arten lässt sich am besten dadurch fördern, indem die Verwendung von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen von nachweislich hoher genetischer Qualität unterstützt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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