über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)
REG_2016_1012 · 174 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- ErwGr. 13
- ErwGr. 14
- ErwGr. 15
- ErwGr. 16
- ErwGr. 17
- ErwGr. 18
- ErwGr. 19
- ErwGr. 20
- ErwGr. 21
- ErwGr. 22
- ErwGr. 23
- ErwGr. 24
- ErwGr. 25
- ErwGr. 26
- ErwGr. 27
- ErwGr. 28
- ErwGr. 29
- ErwGr. 30
- ErwGr. 31
- ErwGr. 32
- ErwGr. 33
- ErwGr. 34
- ErwGr. 35
- ErwGr. 36
- ErwGr. 37
- ErwGr. 38
- ErwGr. 39
- ErwGr. 40
- ErwGr. 41
- ErwGr. 42
- ErwGr. 43
- ErwGr. 44
- ErwGr. 45
- ErwGr. 46
- ErwGr. 47
- ErwGr. 48
- ErwGr. 49
- ErwGr. 50
- ErwGr. 51
- ErwGr. 52
- ErwGr. 53
- ErwGr. 54
- ErwGr. 55
- ErwGr. 56
- ErwGr. 57
- ErwGr. 58
- ErwGr. 59
- ErwGr. 60
- ErwGr. 61
- ErwGr. 62
- ErwGr. 63
- ErwGr. 64
- ErwGr. 65
- ErwGr. 66
- ErwGr. 67
- ErwGr. 68
- ErwGr. 69
- ErwGr. 70
- ErwGr. 71
- ErwGr. 72
- ErwGr. 73
- ErwGr. 74
- ErwGr. 75
- ErwGr. 76
- ErwGr. 77
- ErwGr. 78
- ErwGr. 79
- ErwGr. 80
- ErwGr. 81
- Art. 1Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Allgemeine Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial sowie für die Verbringung derselben in die Union
- Art. 4Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- Art. 5Verweigerung der Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- Art. 6Einreichung eines geänderten Zuchtprogramms bei Verweigerung bzw. Entzug der Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen bei Fehlen von genehmigten Zuchtprogrammen
- Art. 7Liste der anerkannten Zuchtverbände und Zuchtunternehmen
- Art. 8Genehmigung der Zuchtprogramme von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- Art. 9Änderungen an einem genehmigten Zuchtprogramm
- Art. 10Ausnahmen von Artikel 8 Absatz 3 betreffend die Genehmigung von Zuchtprogrammen
- Art. 11Verweigerung der Genehmigung eines Zuchtprogramms
- Art. 12Meldung und Genehmigung von Zuchtprogrammen, die in anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat durchgeführt werden, in dem der Zuchtverband oder das Zuchtunternehmen anerkannt ist
- Art. 13Rechte von Züchtern, die an gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 genehmigten Zuchtprogrammen teilnehmen
- Art. 14Rechte und Pflichten von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- Art. 15Gliederung der Zuchtbücher
- Art. 16Hauptabteilung der Zuchtbücher
- Art. 17Zusätzliche Abteilungen der Zuchtbücher
- Art. 18Eintragung reinrassiger Zuchttiere in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs
- Art. 19Ausnahmeregelungen von den Anforderungen an die Eintragung von Tieren in der Hauptabteilung von Zuchtbüchern bei der Züchtung einer neuen Rasse oder der Wiederherstellung einer Rasse
- Art. 20Erfassung von Tieren in zusätzlichen Abteilungen und Aufstiegsregeln für deren Nachkommen in die Hauptabteilung
- Art. 21Zulassung reinrassiger Zuchttiere und deren Zuchtmaterial zur Zucht
- Art. 22Methoden zur Überprüfung der Identität
- Art. 23Eintragung von Hybridzuchtschweinen in Zuchtregister
- Art. 24Zulassung von Hybridzuchtschweinen und deren Zuchtmaterial zur Zucht
- Art. 25Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- Art. 26Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse betreffend die Anforderungen an Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- Art. 27Durchführung der Leistungsprüfung und der Zuchtwertschätzung
- Art. 28Pflichten von Zuchtverbänden, Zuchtunternehmen und dritten Stellen, die Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen durchführen
- Art. 29Referenzzentren der Europäischen Union
- Art. 30Ausstellung, Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial
- Art. 31Ausnahmeregelungen bezüglich der Anforderungen an Ausstellung, Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial
- Art. 32Ausnahmeregelungen für die Form von Tierzuchtbescheinigungen für reinrassige Zuchtequiden
- Art. 33Ausnahmeregelungen bezüglich der Anforderungen an Ausstellung, Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen für die Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die Union
- Art. 34Auflistung von Zuchtstellen
- Art. 35Gleichwertigkeit der für die Tierzucht in Drittländern angewandten Maßnahmen
- Art. 36Eintragung von in die Union verbrachten Zuchttieren und aus in die Union verbrachtem Zuchtmaterial erzeugten Nachkommen in Zuchtbücher oder Zuchtregister
- Art. 37Kontrollen für den Anspruch auf den Regelzollsatz für reinrassige Zuchttiere, die in die Union verbracht werden
- Art. 38Zuständige Behörden, die ein Zuchtprogramm bei reinrassigen Zuchttieren durchführen
- Art. 39Benennung der zuständigen Behörden
- Art. 40Einhaltung der Bestimmungen durch die zuständigen Behörden, die Zuchtprogramme durchführen
- Art. 41Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden
- Art. 42Geheimhaltungspflichten der zuständigen Behörden
- Art. 43Bestimmungen über amtliche Kontrollen
- Art. 44Transparenz der amtlichen Kontrollen
- Art. 45Schriftliche Aufzeichnungen über die amtlichen Kontrollen
- Art. 46Pflichten von Akteuren, die amtlichen Kontrollen oder anderen amtlichen Tätigkeiten unterliegen
- Art. 47Maßnahmen im Fall eines Verstoßes
- Art. 48Zusammenarbeit und Amtshilfe
- Art. 49Unterrichtung der Kommission und der Mitgliedstaaten anhand von Informationen von Drittländern
- Art. 50Koordinierungs- und Folgemaßnahmen der Kommission
- Art. 51Allgemeine Grundsätze für die Finanzierung der amtlichen Kontrollen
- Art. 52Sanktionen
- Art. 53Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten
- Art. 54Berichte der Kommission über die von ihren Experten in den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen
- Art. 55Pflichten der Mitgliedstaaten in Bezug auf Kommissionskontrollen
- Art. 56Schwere Störungen im Kontrollsystem eines Mitgliedstaats
- Art. 57Kommissionskontrollen in Drittländern
- Art. 58Häufigkeit und Organisation der Kommissionskontrollen in Drittländern
- Art. 59Berichte der Kommission über die von ihren Experten in Drittländern durchgeführten Kontrollen
- Art. 60Festlegung besonderer Maßnahmen für die Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die Union
- Art. 61Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 62Ausschussverfahren
- Art. 63Übergangsmaßnahmen in Verbindung mit dem Datum der Annahme bestimmter Durchführungsrechtsakte
- Art. 64Aufhebungen und Übergangsmaßnahmen
- Art. 65Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 652/2014
- Art. 66Änderungen der Richtlinie 89/608/EWG
- Art. 67Änderungen der Richtlinie 90/425/EWG
- Art. 68Umsetzung
- Art. 69Inkrafttreten und Anwendbarkeit
- Anhang VIGEBIETE GEMÄSS ARTIKEL 2 NUMMER 21
- Anhang VIIENTSPRECHUNGSTABELLE
über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.