ErwGr. 31

REG_2016_1012 · über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Zuchtverbänden und zwischen Zuchtunternehmen, die eine derartige Zusammenarbeit eingehen möchten, sollte gefördert werden, wobei gleichzeitig die unternehmerische Freiheit gewährleistet werden muss und Hindernisse für die freie Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial beseitigt werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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