ErwGr. 36

REG_2016_1012 · über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)

Die besondere Lage der Hybridzuchtschweinebranche sollte in der Verordnung berücksichtigt werden. Die meisten privaten Unternehmen in der Hybridzuchtschweinbranche haben geschlossene Produktionssysteme und bewirtschaften ihren eigenen Zuchtbestand. Daher sollten für diese Unternehmen eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen werden, insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme von Züchtern an den Zuchtprogrammen und auf das Recht auf Aufnahme von Hybridzuchtschweinen in die Zuchtregister.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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