ErwGr. 37

REG_2016_1012 · über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)

Die Definition des Begriffs „Hybridzuchtschwein“ umfasst Tiere aller Stufen der Zucht- und Selektionspyramide, die genutzt werden, um Kreuzungszüchtungen durch eine Kombination bestimmter Vorteile ihrer verschiedenen Genotypen zu optimieren und den Heterosiseffekt zu nutzen. Je nach der Stufe der Zucht- und Selektionspyramide umfasst der Begriff „Hybridzuchtschwein“ Rassen, Linien oder Kreuzungen. Daher handelt es sich nicht bei allen Tieren um „Hybride“ im üblichen Wortsinn.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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