ErwGr. 27

REG_2016_1012 · über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)

Die Erhaltung gefährdeter Rassen erfordert die Gründung und Anerkennung von Zuchtverbänden, die nur eine begrenzte Anzahl von Zuchttieren haben, die an ihren Zuchtprogrammen teilnehmen; die Größe der Zuchtpopulation sollte daher im Allgemeinen nicht als zentrale Voraussetzung für die Anerkennung von Zuchtverbänden, die gefährdete Rassen führen, oder für die Genehmigung ihrer Zuchtprogramme angesehen werden, zumal die Anerkennung national erfolgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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