ErwGr. 80

REG_2016_1012 · über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)

Bis zum Zeitpunkt der Anwendung von Artikel 110 der Verordnung (EU) 2016/429 sollten die Zuchtverbände, die genehmigte Zuchtprogramme mit reinrassigen Zuchtequiden durchführen, weiterhin die Identitätsausweise für diese reinrassigen Zuchttiere gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 90/427/EWG ausstellen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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