ErwGr. 42

REG_2016_1012 · über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)

Besteht die Notwendigkeit, eine neue Rasse zu schaffen, indem die Eigenschaften von reinrassigen Zuchttieren unterschiedlicher Rassen kombiniert werden oder indem Tiere mit einer ausreichenden physischen Ähnlichkeit, die sich bereits mit einer so hohen genetischen Stabilität reproduzieren, dass diese Tiere als neue Rasse gelten können, zusammengefasst werden, sollten Zuchtverbände die Möglichkeit erhalten, für diese neuen Rassen Zuchtbücher einzurichten und Zuchtprogramme durchzuführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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