ErwGr. 59

REG_2016_1012 · über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“)

Bei ihrer Verbringung in die Union werden Zuchttiere und deren Zuchtmaterial den Veterinärkontrollen gemäß den Richtlinien des Rates 91/496/EWG (21) und 97/78/EG (22) unterzogen. Reinrassige Zuchttiere sollten auch den notwendigen Kontrollen für die Anwendung der Ausnahme vom Regelzollsatz für reinrassige Zuchttiere unterzogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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