ErwGr. 9

REG_2016_1016 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Ethofumesat, Etoxazol, Fenamidon, Fluoxastrobin und Flurtamon in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien für Pestizidrückstände zu den Analysemethoden konsultiert. Die Laboratorien gelangten zu dem Schluss, dass für bestimmte Stoff/Waren-Kombinationen aufgrund technischer Entwicklungen spezifische Bestimmungsgrenzen festzulegen sind und die Rückstandsdefinitionen unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der Durchführbarkeit aktualisiert werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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