ErwGr. 11

REG_2016_1017 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich anorganischer Ammoniumsalze

Am 25. Juni 2015 übermittelte die Agentur die Stellungnahmen von RAC und SEAC (6) an die Kommission. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass mit anorganischen Ammoniumsalzen behandeltes Zellstoffisoliermaterial eine unannehmbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt, wenn die Emission von Ammoniak eine Konzentration von 3 ppm unter den angegebenen Testbedingungen erreicht oder überschreitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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