ErwGr. 10

REG_2016_1033 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer

Der Prozess der Einrichtung der Infrastrukturen für die Datenerhebung umfasst fünf Schritte: Geschäftsanforderungen, Spezifikationen, Entwicklung, Tests und Einführung. Nach Einschätzung der ESMA werden diese Schritte bis Januar 2018 abgeschlossen sein, sofern bis Juni 2016 Rechtssicherheit bezüglich der endgültigen Anforderungen der maßgeblichen technischen Regulierungsstandards besteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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