ErwGr. 13

REG_2016_1033 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer

Da die ESMA über hoch spezialisierte Fachkräfte verfügt, wäre es effizient und angemessen, ihr die Aufgabe zu übertragen, Entwürfe für technische Regulierungsstandards — die keine politischen Entscheidungen erfordern und der Kommission vorgelegt werden können — zur Festlegung einer Methodik auszuarbeiten, mit der festgestellt werden kann, für welche Auftragspakete ein liquider Markt besteht. Die Kommission sollte diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards im Wege delegierter Rechtsakte im Sinne des Artikels 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) annehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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