ErwGr. 16

REG_2016_1033 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer

In der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 wird auf den Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens verwiesen. Um zu gewährleisten, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 enthaltenen Verweise auf organisierte Handelssysteme, Wachstumsmärkte für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Emissionszertifikate oder darauf beruhende Auktionsobjekte nicht vor dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 und der Richtlinie 2014/65/EU gelten, sollte Artikel 39 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, wonach Verweise auf die beiden Rechtsakte als Verweise auf die Richtlinie 2004/39/EG gelten, in der Weise angepasst werden, dass der Verschiebung des Geltungsbeginns der beiden Rechtsakte Rechnung getragen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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