ErwGr. 15

REG_2016_1033 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer

In der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) werden die Anforderungen an die Erhebung von Referenzdaten für Finanzinstrumente festgelegt. Diese im Rahmen des FIRDS erhobenen Daten werden herangezogen, um zu bestimmen, welche Finanzinstrumente in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 fallen. Die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 gilt seit dem 3. Juli 2016. Das FIRDS wird jedoch nicht vor Januar 2018 voll einsatzbereit sein. Daher sollte der Geltungsbeginn von Artikel 4 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 bis zum 3. Januar 2018 verschoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 15 REG_2016_1033 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 15 REG_2016_1033 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.