ErwGr. 17

REG_2016_1033 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer

Die Abwicklung von Wertpapiergeschäften steht in engem Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel. So wird in der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) auf den Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens verwiesen. Vor diesem Datum sollten Verweise auf die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 und die Richtlinie 2014/65/EU als Verweise auf die Richtlinie 2004/39/EG gelten. Mit der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 wird ferner eine Übergangsregelung für die Anwendung der Regeln für die Abwicklungsdisziplin auf multilaterale Handelssysteme eingeführt, die gemäß der Richtlinie 2014/65/EU eine Registrierung als KMU-Wachstumsmärkte beantragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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