ErwGr. 16

REG_2016_1076 · mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören

Um sicherzustellen, dass diese Länder schnell wieder in das Verzeichnis in Anhang I dieser Verordnung aufgenommen werden können, sobald sie die erforderlichen Schritte im Hinblick auf eine Ratifizierung ihrer jeweiligen Abkommen ergriffen haben, und in Erwartung von deren Inkrafttreten sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, mit denen die durch die Verordnung (EU) Nr. 527/2013 aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 gestrichenen Länder wieder dieses Verzeichnis aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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