ErwGr. 15

REG_2016_1139 · zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates

Für Bestände, für die sie vorliegen, und für Zwecke der Anwendung von Schutzmaßnahmen müssen Referenzpunkte für die Bestandserhaltung, die als MSY Btrigger und Blim ausgedrückt werden, festgelegt werden. Für den Fall, dass die Bestandsgröße unter diese kritischen Werte für die Biomasse des Laicherbestands sinkt, sollten angemessene Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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