ErwGr. 33

REG_2016_1191 · zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Um ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz im Rahmen der Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten und um Betrug vorzubeugen, sollte die Kommission sicherstellen, dass das IMI die Sicherheit der öffentlichen Urkunden gewährleistet und ein sicheres Mittel der elektronischen Übermittlung dieser Urkunden bietet. Die Kommission sollte im IMI eine Funktion bereitstellen, die die über das System ausgetauschten Informationen bestätigt, wenn diese aus dem System exportiert werden. Ferner sollten die Behörden der Mitgliedstaaten, die Informationen über öffentliche Urkunden austauschen, die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 die über das IMI ausgetauschten öffentlichen Urkunden und personenbezogenen Daten für Zwecke erfasst, verarbeitet und genutzt werden, die mit den Zwecken, für die sie ursprünglich vorgelegt wurden, im Einklang stehen. In der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 sind die Bestimmungen vorgesehen, die erforderlich sind, um den Schutz der personenbezogenen Daten und ein hohes Maß an Sicherheit und Vertraulichkeit des Informationsaustauschs im IMI zu gewährleisten; ferner sind dort die entsprechenden Zuständigkeiten der Kommission festgelegt. Zudem bestimmt die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012, dass die IMI-Akteure personenbezogene Daten nur für die Zwecke, die in den dem Austausch zugrunde liegenden Rechtsakten der Union festgelegt sind, und für die Zwecke, für die sie ursprünglich vorgelegt wurden, austauschen und verarbeiten dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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