ErwGr. 11

REG_2016_1252 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/72 und (EU) 2015/2072 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

In der Verordnung (EU) 2015/2072 des Rates (2) sind die Bestände festgelegt, die sich in der Ostsee innerhalb sicherer biologischer Grenzen befinden. Gemäß den neuesten Gutachten befindet sich der Sprottenbestand in der Ostsee innerhalb sicherer biologischer Grenzen. Folglich sollte die Festlegung der sicheren biologischen Grenzen in der genannten Verordnung geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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