ErwGr. 4

REG_2016_1381 · über die Nichtzulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel im Hinblick auf die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Die Kommission entscheidet über die Zulassung gesundheitsbezogener Angaben unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Behörde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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