ErwGr. 5

REG_2016_1381 · über die Nichtzulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel im Hinblick auf die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem Cross Vetpharm Group UK Ltd einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von beta-Galactosidase aus Kluyveromyces lactis in Colief® im Hinblick auf die Verringerung gastrointestinaler Beschwerden (Frage Nr. EFSA-Q-2014-00404 (2)) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Colief®/Lactase-Enzym verringert die Lactosebelastung der Säuglingsnahrung und mildert die Auswirkungen der unzureichenden Verdauung von Lactose bei Säuglingen, die unter Koliken leiden und nicht in der Lage sind, die Lactose in ihrer Nahrung vollständig zu verdauen“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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