ErwGr. 23

REG_2016_1396 · zur Änderung bestimmter Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Die in Anhang VIII Kapitel A Teil A Nummer 4.1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinsichtlich Scrapie festgelegten Bedingungen für den Handel mit lebenden Schafen und Ziegen innerhalb der Union sind in Bezug auf bestimmte seltene Rassen schwer zu erfüllen. Um Inzucht zu vermeiden und die genetische Vielfalt seltener Rassen zu bewahren, ist ein regelmäßiger Austausch solcher Tiere zwischen Mitgliedstaaten erforderlich. Daher sollten besondere Bedingungen für den Handel mit Schafen und Ziegen seltener Rassen innerhalb der Union vorgesehen werden. Diese besonderen Bedingungen sollten den Handel mit Schafen und Ziegen seltener Rassen innerhalb der Union ermöglichen, die nicht den Anforderungen in Anhang VIII Kapitel A Teil A Nummer 4.1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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