ErwGr. 21

REG_2016_1396 · zur Änderung bestimmter Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Des Weiteren sollten die in Anhang VIII Kapitel A Teil A Nummer 4.2 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 festgelegten Bedingungen bezüglich Scrapie beim Handel mit Samen und Embryonen innerhalb der Union dahin gehend geändert werden, dass die im vorigen Erwägungsgrund genannten besonderen Bedingungen für Besamungsstationen Berücksichtigung finden. Zudem sollte auch in die Bedingungen für die Einfuhr von Samen und Embryonen von Schafen und Ziegen in Anhang IX Kapitel H der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 ein Verweis auf diese besonderen Bedingungen aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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