ErwGr. 5

REG_2016_1396 · zur Änderung bestimmter Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Die besonderen Anforderungen in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 bezüglich der Entfernung spezifizierter Risikomaterialien bei Rindern, die aus Mitgliedstaaten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko stammen, wurden durch die Verordnung (EU) 2015/1162 der Kommission geändert (6). Infolge dieser Änderung sollten bestimmte in den Anhängen V und IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 festgelegte Vorschriften hinsichtlich der Entfernung spezifizierter Risikomaterialien ebenfalls geändert werden, wie nachstehend ausgeführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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