ErwGr. 7

REG_2016_1411 · über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem BASF SE und Stepan Lipid Nutrition einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatten, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich einer (unter den Handelsnamen Clarinol® und Tonalin® vertriebenen) äquimolaren Kombination der beiden konjugierten Linolsäuren(CLA)-Isomere c9,t11 und t10,c12 und deren Beitrag zu einer Verringerung der Körperfettmasse (Frage Nr. EFSA-Q-2014-00580 (6)) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Die Einnahme von Clarinol® oder Tonalin® trägt zur Verringerung der Körperfettmasse bei.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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