Art. 11 – Methode für die Zuverlässigkeitsmarge

REG_2016_1719 · zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität

Der Vorschlag für eine gemeinsame Kapazitätsberechnungsmethode umfasst eine Methode für die Zuverlässigkeitsmarge, die die Anforderungen des Artikels 22 der Verordnung (EU) 2015/1222 erfüllt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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