Art. 14 – Methode für Entlastungsmaßnahmen

REG_2016_1719 · zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität

Falls Entlastungsmaßnahmen bei der Berechnung langfristiger Kapazität berücksichtigt werden, stellt jeder ÜNB sicher, dass diese Entlastungsmaßnahmen im Echtzeitbetrieb technisch verfügbar sind und die Anforderungen des Artikels 25 der Verordnung (EU) 2015/1222 erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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Kann ich Art. 14 REG_2016_1719 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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