Art. 16 – Methode für die Aufteilung langfristiger zonenübergreifender Kapazität

REG_2016_1719 · zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität

1.Spätestens bis zur Vorlage der Kapazitätsberechnungsmethode gemäß Artikel 10 entwickeln die ÜNB jeder Kapazitätsberechnungsregion gemeinsam einen Vorschlag für eine Methode für die koordinierte Aufteilung langfristiger zonenübergreifender Kapazität auf verschiedene Zeitbereiche innerhalb der jeweiligen Region. Der Vorschlag ist Gegenstand einer Konsultation gemäß Artikel 6.
2.Die Methode für die Aufteilung langfristiger zonenübergreifender Kapazität muss folgende Bedingungen erfüllen: a) sie wird dem Absicherungsbedarf der Marktteilnehmer gerecht; b) sie steht mit der Kapazitätsberechnungsmethode in Einklang; c) sie führt nicht zu Beschränkungen des Wettbewerbs, insbesondere beim Zugang zu langfristigen Übertragungsrechten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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