ErwGr. 12

REG_2016_1719 · zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität

Obergrenzen für die Ausgleichszahlung, die Inhabern gezahlt werden muss, deren langfristige Übertragungsrechte vor dem Day-Ahead-Verbindlichkeitszeitpunkt eingeschränkt wurden, können unter Berücksichtigung der Liquidität auf den relevanten Märkten und der Möglichkeit der Marktteilnehmer, ihre Positionen anzupassen, eingeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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