ErwGr. 6

REG_2016_1814 · zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in Bezug auf die Spezifikationen für Steviolglycoside (E 960)

Ferner beantragt der Antragsteller die Erweiterung der Liste der chemischen Bezeichnungen, Molmassen und CAS-Nummern dahin gehend, dass neben Steviosid und Rebaudiosid A auch die neun anderen Steviolglycoside aufgeführt werden. Für Rebaudiosid M sollte die chemische Formel ebenfalls aufgenommen werden. Um der stärkeren Süßkraft von Rebaudiosid M gerecht zu werden, sollte die „Beschreibung“ von Steviolglycosiden geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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