Art. 3 – Europäisches Reisedokument für die Rückkehr

REG_2016_1953 · über die Einführung eines europäischen Reisedokuments für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und zur Aufhebung der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994

(1)Das Format des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr entspricht dem Muster im Anhang. Das europäische Reisedokument für die Rückkehr enthält folgende Angaben: a) Name, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, besondere Kennzeichen und, sofern bekannt, die Anschrift des Drittstaatsangehörigen im Bestimmungsdrittland; b) ein Lichtbild des Drittstaatsangehörigen; c) die ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und -ort und die Gültigkeitsdauer; d) Informationen über die Abreise und die Ankunft des Drittstaatsangehörigen.
(2)Das europäische Reisedokument für die Rückkehr wird in einer Amtssprache oder mehreren Amtssprachen des Mitgliedstaats ausgestellt, der die Rückkehrentscheidung erlässt, und gegebenenfalls in Englisch und Französisch zur Verfügung gestellt.
(3)Das europäische Reisedokument für die Rückkehr gilt nur für die einmalige Reise des Drittstaatsangehörigen, gegen den eine Rückkehrentscheidung eines Mitgliedstaats ergangen ist, bis zum Zeitpunkt der Ankunft im Bestimmungsdrittland.
(4)Gegebenenfalls sind dem europäischen Reisedokument für die Rückkehr ergänzende Unterlagen beizufügen, die für die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen notwendig sind.
(5)Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 zur Änderung des Formats des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr delegierte Rechtsakte zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 3 REG_2016_1953 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 3 REG_2016_1953 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.