Art. 5 – Ausstellungsgebühren

REG_2016_1953 · über die Einführung eines europäischen Reisedokuments für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und zur Aufhebung der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994

Das europäische Reisedokument für die Rückkehr wird dem Drittstaatsangehörigen kostenlos ausgestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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