ErwGr. 1

REG_2016_2029 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind die Tier- und Pflanzenarten aufgelistet, deren Handel Beschränkungen oder Kontrollen unterliegt. Diese Listen beinhalten zudem die Listen der Anhänge des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (nachstehend „das Übereinkommen“). Sie umfassen auch andere Arten, deren Erhaltungszustand erfordert, dass der Handel aus der, in die und innerhalb der Union geregelt und überwacht wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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