ErwGr. 4

REG_2016_2029 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) fallen die folgenden Arten künftig unter die strengere rechtliche Regelung der Verordnung: Callosciurus erythraeus, Sciurus carolinensis, Sciurus niger, Oxyura jamaicensis, Trachemys scripta elegans und Lithobates catesbeianus. Um zu vermeiden, dass diese Arten zwei konkurrierenden Einfuhrregelungen unterliegen, sollten sie aus Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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