ErwGr. 1

REG_2016_2030 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 hinsichtlich des Sekretariats des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) hat der Überwachungsausschuss des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (im Folgenden das „Amt“) die Aufgabe, die Untersuchungstätigkeit des Amtes regelmäßig zu kontrollieren, um dessen Unabhängigkeit zu stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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