ErwGr. 3

REG_2016_2030 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 hinsichtlich des Sekretariats des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Um ein wirksames und effizientes Funktionieren des Überwachungsausschusses zu gewährleisten, sollte sein Sekretariat unabhängig vom Amt direkt von der Kommission gestellt werden, und die Kommission sollte das Sekretariat mit den geeigneten Mittel ausstatten, damit es seine Funktion erfüllen kann. Um die Unabhängigkeit des Überwachungsausschusses zu gewährleisten, sollte die Kommission sich jeglichen Eingriffs in die Kontrolltätigkeit des Überwachungsausschusses enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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