ErwGr. 28

REG_2016_2031 · über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates

Es ist sinnvoll, Ausnahmen vom Verbot das Einführen in das Gebiet der Union bzw. der Verbringung innerhalb dieses Gebiets von Schädlingen, Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen vorzusehen, die diesem Verbot unterliegen und für bestimmte Zwecke wie Zwecke amtlicher Tests, wissenschaftliche Zwecke, Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben bestimmt sind. Es sollten geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden, und die Betroffenen sollten informiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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