ErwGr. 49

REG_2016_2031 · über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates

Bestimmte ermächtigte Unternehmer möchten möglicherweise einen Risikomanagementplan für Schädlinge aufstellen, der ein hohes Kompetenz- und Bewusstseinsniveau für Schädlingsrisiken im Zusammenhang mit kritischen Punkten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gewährleistet und veranschaulicht und besondere Kontrollregelungen mit den zuständigen Behörden rechtfertigt. Der Inhalt dieser Pläne sollte in Unionsvorschriften geregelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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