ErwGr. 66

REG_2016_2031 · über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates

Um die ordnungsgemäße Markierung von Verpackungsmaterial aus Holz zu gewährleisten und der Entwicklung internationaler Standards, insbesondere des ISPM15, Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu erlassen, um die Anforderungen in Bezug auf Verpackungsmaterial aus Holz, einschließlich seines Einführens in das Gebiet der Union, zu ändern und zu ergänzen und die Anforderungen für die Ermächtigung von registrierten Unternehmern, die Markierung für Verpackungsmaterial aus Holz im Gebiet der Union anzubringen, festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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