ErwGr. 1

REG_2016_2135 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Rates hinsichtlich bestimmter Vorschriften für die finanzielle Abwicklung in Bezug auf bestimmte hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffene bzw. von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedrohte Mitgliedstaaten

Gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) hat die Kommission die Aufstockung der Zwischenzahlung aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds um zehn Prozentpunkte über dem für jede Priorität/Maßnahme geltenden Kofinanzierungssatz für Mitgliedstaaten zu prüfen, die nach dem 21. Dezember 2013 an einem Anpassungsprogramm teilnehmen und die Nutzung dieser Aufstockung bis zum 30. Juni 2016 beantragt haben, und dem Europäischen Parlament und dem Rat vor dem 30. Juni 2016 einen Bewertungsbericht sowie gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zu übermitteln. Die Kommission hat diesen Bericht dem Europäischen Parlament und dem Rat am 27. Juni 2016 übermittelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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